AGB

Allgemeine Geschäfts- und Mietbedingungen der Firma Light-Tool Lichtdesign

Die PDF zum Download finden sie hier: www.light-tool.de/download/AGBs_Light-Tool.pdf

§ 1. Allgemeines

1. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge und sonstigen Leistungen zwischen Herrn Jörg Puttnins, Schopenhauerstraße 12, 14612 Falkensee – handelnd unter der Fa. Light-Tool Lichtdesign – (nachfolgend Anbieter genannt) und dessen Kunden. Es gilt     stets die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses jeweils gültige Fassung der All-gemeinen Geschäftsbedingungen, welche über den Link „AGB“ auf der Internet-Seite www.light-tool.de jederzeit einsehbar ist.

2. Der Geltung abweichender Vorschriften oder Allgemeiner Geschäftsbedingungen der Kunden wird hiermit widersprochen. Abweichende Vorschriften oder Allgemeine Geschäftsbedingun-gen der Kunden erkennt der Anbieter nur an, wenn dies ausdrücklich und schriftlich verein-bart wurde. Im Einzelfall mit dem Kunden getroffene Vereinbarungen (auch Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Allgemeinen Ge-schäftsbedingungen.

3. Die Geschäftsbeziehungen zwischen dem Anbieter und dem Kunden unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Leistungs- und Erfül-lungsort für alle Leistungen aus den mit dem Anbieter bestehenden Geschäftsbeziehungen sowie Gerichtsstand ist der Sitz des Anbieters.

4. Vertragssprache ist deutsch.

5. An allen im Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Kunden überlassenen und vom Anbieter erstellten Unterlagen, wie z.B. Kalkulationen, Zeichnungen, Fotos etc., besteht ein Eigentums- und Urheberrecht des Anbieters.

§ 2. Vertragsinhalt / Vertragsschluss / Rücktrittsrecht des Anbieters

1. Vertragsinhalt ist die Vermietung und Installation von Beleuchtungstechnik und Dekorations-elemente (nachfolgend Mietobjekte genannt) für Veranstaltungen. Vertragsinhalt ist nicht die Vergabe bzw. Einräumung von Lizenz- und Patentrechten an den vermieteten Lichtinstallati-onen. Der Kunde darf den Mietgegenstand nur für den eigenen Gebrauch verwenden. Unter-vermietungen, mit oder ohne Entgelt, Gebrauchsüberlassungen und ähnliches, sind nur mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung des Anbieters gestattet. Der Anbieter behält sich das Recht vor, die im Angebot bzw. in der schriftlichen Auftragsbestätigung genannten Miet-objekte durch funktionsgleiche andere Mietobjekte zu ersetzen.

2. Alle Angebote des Anbieters sind freibleibend und unverbindlich. Ein wirksamer Vertrags-schluss mit dem Kunden kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Anbieters zustande. Dies gilt auch für sämtliche Ergänzungen und/oder Änderungen eines Vertrages.

3. Beruht der Vertragsschluss auf technischen Angaben des Bestellers (Abbildungen, Zeichnun-gen, Gewichts- und Maßangaben etc.) und stellt sich nach Vertragsschluss heraus, dass die vom Kunden mitgeteilten technischen Angaben unrichtig sind, ist der Anbieter berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, sofern und soweit der Kunde nicht bereit ist, die vom Anbieter vorge-schlagene technische Ersatzlösung zu akzeptieren und hierdurch gegebenenfalls entstehende Mehrkosten zu übernehmen.

§ 3. Stornierung durch Kunden / pauschaler Aufwendungsersatz

Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag ohne Entstehung von Kosten bis spätestens 30 Tage vor Be-ginn der vertraglich vereinbarten Mietzeit zu stornieren. Erfolgt die Stornierung durch den Kunden zu einem späteren Zeitpunkt, so ist der Kunde verpflichtet dem Anbieter dessen Aufwendungen wie folgt pauschal zu ersetzen:

– 25 % der vertraglich vereinbarten Nettoauftragssumme bei Stornierung des Vertrages bis spätestens 14 Tage vor Beginn der vertraglich vereinbarten              Mietzeit
– 50 % der vertraglich vereinbarten Nettoauftragssumme bei Stornierung des Vertrages bis spätestens 8 Tage vor Beginn der vertraglich vereinbarten Mietzeit
– 70 % der vertraglich vereinbarten Nettoauftragssumme bei Stornierung des Vertrages bis spätestens 3 Tage vor Beginn der vertraglich vereinbarten Mietzeit
– 90 % der vertraglich vereinbarten Nettoauftragssumme bei Stornierung des Vertrages we-niger als 72 Stunden vor Beginn der vertraglich vereinbarten            Mietzeit

Im Rahmen der Abrechnung wird der Anbieter ersparte Aufwendungen und eine anderweitige Ge-brauchsüberlassung berücksichtigen, soweit sie die oben bezeichneten vorgenommenen prozentualen Abzugspositionen übersteigen. Dem Kunden bleibt es unbenommen nachzuweisen, dass dem Anbie-ter im Einzelfall nur geringere Aufwendungen entstanden sind.

§ 4. Mietzins

1. Der vereinbarte Mietzins versteht sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehr-wertsteuer, soweit im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung des Anbieters nichts anders angegeben ist. Im Mietzins sind sämtliche Kosten des Anbieters für Beratung und Planung, Anlieferung, Abtransport sowie Auf- und Abbau der Lichtinstallationen enthalten.

2. Preisangaben in Mietpreislisten und Angeboten des Anbieters sind freibleibend und unver-bindlich. Es gelten die Preise der jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Mietpreislisten, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Sofern sich die Preise in den für den Vertrag maßgeblichen Mietpreislisten zwischen Versendung des An-gebotes an den Kunden und Auftragsbestätigung durch den Anbieter erhöhen sollten, kann der Kunde binnen 14 Tagen nach Zugang der Auftragsbestätigung vom Vertrag zurücktre-ten.

3. Der zufällige Untergang oder die zufällige Verschlechterung des Mietobjektes nach Über-gang der Gefahr auf den Kunden entbinden den Kunden nicht von der Einhaltung der im Mietvertrag übernommenen Verpflichtungen, insbesondere der Zahlung des Mietzinses.

§ 5. Zahlungsbedingungen

Soweit nichts anderes vereinbart wurde, ist der vereinbarte Mietpreis im Voraus und ohne Abzug spätestens nach Ablauf von 14 Tagen ab Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsver-zug des Kunden ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verlangen. Die Zahlung des Kunden gilt erst dann als erfolgt, wenn der Anbieter über den Betrag frei verfügen kann. Sämtliche Zahlungen sind auf das in der Rechnung an-gegebene Konto des Anbieters vorzunehmen.

§ 6. Pflichten des Kunden

1. Der Kunde hat im Vorfeld jeder Veranstaltung für alle notwendigen ordnungsrechtlichen Genehmigungen zu sorgen.

2. Der Kunde hat bei Durchführung der Veranstaltungen die jeweils geltenden gesetzlichen, lizenz- und patentrechtlichen Bestimmungen einzuhalten und gegebenenfalls die hierfür er-forderlichen Genehmigungen einzuholen.

3. Der Kunde hat zu gewährleisten, dass ein befahrbarer Anfahrtsweg zum Veranstaltungsort vorhanden ist, der von den Transportfahrzeugen des Anbieters gefahrlos genutzt werden kann. Eventuelle Sondergenehmigungen, z.B. für die Nutzung von Fußgängerzonen oder öffentlichen Plätzen durch Transportfahrzeuge, sind beim Straßenverkehrs- oder Ord-nungsamt sind durch den Kunden rechtzeitig vor der Veranstaltung zu beantragen und einzuholen.

4. Der Kunde hat die für die vermieteten Lichtinstallationen notwendige Stromversorgung und deren Zugänglichkeit (Erreichbarkeit der nötigen Stromanschlüsse und deren Absiche-rungen) sowie die vom Anbieter vorgegebenen Werte für die Stromversorgung sicherzu-stellen.

5. Der Kunde hat ab Aufstellung der Mietobjekte bis zu deren Abbau sicherzustellen, dass keine unbefugten Personen Zugang zu den Mietobjekten erhalten und die Mietobjekte ins-besondere vor Diebstahl oder Vandalismus geschützt sind. Der Kunde sorgt für eine sach-gemäße Bewachung der Mietobjekte.

6. Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist der Kunde verpflichtet, die Mietobjekte gegen Diebstahl, Zerstörung, Beschädigung und zufälligen Untergang zu versichern. Der Versi-cherungsschutz hat die Zeit zwischen der Übergabe der Mietobjekte an den Kunden und der tatsächlichen Rückgabe an den Anbieter abzudecken. Der Kunde tritt bereits jetzt künftige Ansprüche gegen das Versicherungsunternehmen aus dem abgeschlossenen Versi-cherungsvertrag sicherungshalber an den Anbieter ab. Der Anbieter nimmt die Abtretung hiermit an. Bei Vorliegen eines Schadensfalles hat der Kunde diesen unverzüglich der Versicherungsgesellschaft zu melden und diese anzuweisen, Zahlungen nur auf eines der Konten des Anbieters zu leisten. Der Kunde hat die Schadensabwicklung nach Kräften zu unterstützen, insbesondere dem Anbieter und der Versicherungsgesellschaft sämtliche zur Schadensbearbeitung notwendigen Dokumente auszuhändigen. Der Versicherungsvertrag ist mit einem anerkannten Versicherungsunternehmen abzuschließen. Auf Verlangen ist dem Anbieter der Versicherungsnachweis auszuhändigen. Sofern vom Kunden gewünscht, übernimmt der Anbieter den Abschluss einer solchen Versicherung auf Kosten des Kun-den. Hierzu bedarf es einer schriftlichen Vereinbarung. Kommt eine solche nicht zustande, verbleibt es bei der Versicherungspflicht des Kunden.

7. Eventuelle Schäden oder der Verlust (z.B. durch Diebstahl) von Mietobjekten ist dem An-bieter unverzüglich anzuzeigen. Das Öffnen der Mietobjekte bzw. Reparaturmaßnahmen an den Mietobjekten darf nur durch vom Personal des Anbieters durchgeführt werden.

§ 7. Übergabe der Mietobjekte

Mit schriftlich bestätigter Übergabe der Mietobjekte an den Kunden oder mangels einer solchen spätestens mit Ingebrauchnahme der Mietobjekte durch den Kunden gelten diese als mängelfrei an den Kunden übergeben.

§ 8. Rückgabe der Mietobjekte

1. Werden die Mietobjekte bei Beendigung der Mietvertrages aufgrund eines Verschuldens des Kunden oder einer seiner Erfüllungsgehilfen nicht mängelfrei an den Anbieter zurück-gegeben, so ist der Anbieter berechtigt, dem Kunden eine Reinigungs- und/oder War-tungsgebühr in Höhe des dem Anbieter tatsächlich entstandenen Aufwandes zur Mängel-beseitigung zu berechnen.

2. Die Mietobjekte müssen spätestens zu dem in der schriftlichen Auftragsbestätigung ausge-wiesenen Ende der Mietzeit an den Anbieter zurückgegeben werden.

3. Werden die Mietobjekte aus Gründen, die der Kunde oder einer seiner Erfüllungsgehilfen zu vertreten hat, nicht zum vereinbarten Zeitpunkt vom Kunden zurückgegeben, hat der Kunde für jeden angefangenen Tag jeweils die gültigen Tagespauschalen der einzelnen Mie-tobjekte als Nutzungsentschädigung zu zahlen. Hiervon unberührt bleibt die Geltendma-chung eines weiteren Schadenersatzes, der dem Anbieter aufgrund der verspäteten Rück-gabe der Mietobjekte entsteht. Die aufgrund verspäteter Rückgabe zu zahlende Nutzungs-entschädigung ist am Tage der tatsächlichen Rückgabe der Mietobjekte zur Zahlung fällig.

§ 9. Haftung des Kunden

1. Für entstandene Schäden an den Mietobjekten ab Überlassung der Mietobjekte bis zur Rückgabe haftet der Kunde, sofern und soweit ihn oder ein Erfüllungsgehilfe ein Ver-schulden trifft. Ein Verschulden des Kunden und/oder seiner Erfüllungsgehilfen liegt ins-besondere vor, wenn:

– die vom Anbieter vorgegebenen Werte für die Stromversorgung beim Betrieb der Mietobjekte vom Kunden und/oder seinen Erfüllungsgehilfen nicht                 regelmäßig kontrolliert werden und bei Feststellung von Abweichungen bei den Werten für die Stromversorgung den Betrieb der Mietobjekte nicht                   unverzüglich einstellen,

– der Kunde und/oder seine Erfüllungsgehilfen die Mietobjekte während der Nut-zungszeit nicht pfleglich und/oder ordnungsgemäß behandeln, die                    Transport-, Nutzungs-, Wartungs-, und Pflegevorschriften nicht beachten oder die Mietobjekte nicht in den dafür vorgesehenen Originalverpackungen              transportieren,

– die Mietobjekte abhandenkommen (z.B. durch Diebstahl) oder beschädigt werden, weil der Kunde und/oder seine Erfüllungsgehilfen insbesondere nicht      für eine sachgemäße Bewachung bzw. nicht für einen sachgemäßen Verschluss der Mietob-jekte gesorgt haben,

– die Mietobjekte vom Kunden und/oder seinen Erfüllungsgehilfen unsachgemäß bedient wurden.

§ 10 Haftung des Anbieters

Schadensersatzansprüche des Kunden aufgrund von Mängeln an den Mietobjekten sind ausgeschlossen, sofern dem Anbieter oder dessen Erfüllungsgehilfen weder Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder die Verlet-zung vertragswesentlicher Pflichten vorgeworfen werden kann.

§ 11 Datenschutz

1. Dem Kunden ist bekannt und er willigt darin ein, dass die zur Abwicklung des Auftrags er-forderlichen persönlichen Daten vom Anbieter auf Datenträgern gespeichert werden. Der Kunde stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten ausdrücklich zu. Die gespeicherten persönlichen Daten werden vom Anbieter selbstver-ständlich vertraulich behandelt. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personen-bezogenen Daten des Kunden erfolgt unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Telemediengesetzes (TMG).

2. Dem Kunden steht das Recht zu, seine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Der Anbieter ist in diesem Fall zur sofortigen Löschung der persönlichen Daten des Kunden verpflichtet. Bei laufenden Vermietungsvorgängen erfolgt die Löschung nach Abschluss der Vermietung.

nach oben