Allgemeine Geschäfts- und Mietbedingungen der Firma Light-Tool Lichtdesign
Die PDF zum Download finden sie hier: www.light-tool.de/download/AGBs_Light-Tool.pdf
§ 1. Geltung der Bedingungen
1. Leistungen und Angebote der Firma LIGHT-TOOL erfolgen ausschließlich auf der Basis, der zu Zeitpunkt
des Vertragsabschluss geltenden Version der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
2. Spätestens mit der vertraglichen Vereinbarung zwischen der Firma LIGHT-TOOL und dem Kunden
(Mieter / Veranstalter) über die Lieferung von Beleuchtungstechnik, Dekorationsobjekten, Dienstleistungen
oder sonstigen Leistungen, gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma LIGHT-TOOL als akzeptiert.
3. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn LIGHT-TOOL sie schriftlich bestätigt.
§ 2. Angebot
1. Alle Angebote der Firma LIGHT-TOOL sind freibleibend und unverbindlich.2. Vereinbarungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen
Bestätigung. Das Gleiche gilt für Ergänzungen, Änderungen oder Nebenabreden.
§ 3. Preise und Zahlungen
1. Die Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen MwSt., soweit es in der Mietpreisliste / im Angebot nicht anders angegeben.
2. Preisangaben in Mietpreislisten / Angeboten sind freibleibend und unverbindlich und stehen unter dem
Vorbehalt der jederzeitigen Änderung, die vorher nicht angekündigt werden muss.
3. Soweit es nicht anders vereinbart ist, muss der vereinbarte Mietpreis grundsätzlich im Voraus, ohne Abzug,
spätestens jedoch 14 Tage nach der Rechnungsstellung erfolgen. Bei Zahlungsverzug des Mieters /
Veranstalters ist die Firma LIGHT-TOOL berechtigt, Verzugszinsen mit 3,32 % p.a. über dem Diskontsatz
der Deutschen Bundesbank zu berechnen und trägt eventuell anfallende zusätzliche Kosten, wie
Anwaltskosten, Vollzugskosten oder Gerichtskosten. Die Rechnung gilt erst als bezahlt, wenn die Firma
LIGHT-TOOL über den Betrag frei verfügen kann.
4. Alle Zahlungen haben direkt an die Firma LIGHT-TOOL zu erfolgen.
§ 4. Stornierung
1. Bei Stornierung einer Anmietung bis zu 30 Tagen vor dem Zeitpunkt des beabsichtigten ersten Miettages
entstehen für den Mieter / Veranstalter keine Kosten. Erfolgt sie später, betragen die fälligen Stornierungskosten:
Bis 14 Tage vor Mietbeginn 25%
Bis 8 Tage vor Mietbeginn 50%
Bis 3 Tage vor Mietbeginn 70%
Weniger als 72 Stunden vor Mietbeginn 100%
§ 5. Veranstaltungsort
1. Der Mieter / Veranstalter hat im Vorfeld jeder Veranstaltung für alle notwendigen ordnungsrechtlichen
Genehmigungen zu sorgen. Die Firma LIGHT-TOOL verleiht und installiert lediglich Beleuchtungstechnik
und Dekorationselemente für Veranstaltungen jeglicher Art, übernimmt oder vergibt aber keine
Lizenz- und Patentrechte. Die Mieter / Veranstalter verpflichten sich bei Vertragsabschluss, die jeweiligen
gesetzlichen, lizenz- und patentrechtlichen Bestimmungen einzuhalten und gegebenenfalls die dafür
erforderlichen Genehmigungen einzuholen.
2. Der Mieter / Veranstalter versichert, dass der Anfahrtsweg zum Veranstaltung gewährleistet ist. Eventuelle
Sondergenehmigungen, z.B. für die Nutzung von Fußgängerzonen oder öffentlichen Plätzen durch
Transportfahrzeuge, sind beim Straßenverkehrs oder Ordnungsamt durch ihn zu beantragen.
3. Der Mieter / Veranstalter hat für die notwendige Stromversorgung und deren
Zugänglichkeit (Erreichbarkeit der nötigen Stromanschlüsse und deren Absicherungen) zu
sorgen. Der Mieter / Veranstalter trägt die Haftung für die von der Firma LIGHT-TOOL
vorgegebenen Werte für die Stromversorgung.
Die gültigen Vorschriften sind einzuhalten. Für Geräteschaden oder Leistungsminderung
durch die Stromversorgung trägt der Mieter / Veranstalter die volle Verantwortung.
§ 6. Mietobjekte
1. Die Mietobjekte sind und bleiben Eigentum der Firma LIGHT-TOOL.
2. Mit der Entgegennahme durch den Mieter / Veranstalter durch sie Firma LIGHT-TOOL gelten die Mietobjekte
als mängelfrei übergeben.
3. Fallen während einer Veranstaltung Geräte oder Anlagen durch technischen Defekt aus, so haftet
LIGHT-TOOL nicht für hierdurch entstandene Schäden bzw. Kosten.
4. Der Mieter / Veranstalter hat sicherzustellen, dass keine fremden Personen Zugang zu den Mietobjekten haben.
5. Die Weitergabe der Mietobjekte an Dritte ist strikt untersagt.
6. Der Mieter / Veranstalter ist verpflicht für die Gewährleistung von Sicherheit unseres Equipments (z.B.
durch Diebstahl, Vandalismus,…). Der Mieter / Veranstalter haftet in voller Höhe für den Verlust (z.B.
durch Diebstahl) und jegliche Beschädigung an den Mietobjekten, dies gilt insbesondere auch für Schäden,
die durch Gäste oder unsachgemäßen Gebrauch verursacht werden. Dies gilt auch (ab dem Zeitpunkt
der Fertigstellung), wenn die Mietobjekte vom Personal der Firma LIGHT-TOOL geliefert und
aufgestellt wurden. Der Miete/Veranstalter sorgt daher für eine sachgemäße Bewachung der Mietobjekte.
7. Der Mieter ist verpflichtet, das allgemein mit der jeweiligen Mietsache verbundene Risiko ordnungsgemäß
und ausreichend zu versichern. Der Abschluss der Versicherung ist dem Vermieter auf Verlangen
nachzuweisen. Auf ausdrücklichen Wunsch des Mieters übernimmt der Vermieter die Versicherung
gegen Berechnung der Kosten.
8. Werden die gemieteten Geräte nicht in einem ordnungsgemäßen Zustand zurückgegeben, so ist sind wir
berechtigt, eine Reinigungs- bzw. Wartungsgebühr zu erheben.
9. Für jegliche Schäden, die durch Feuchtigkeit, mangelhaften Strom, Stromschwankungen oder durch
Mängel an den vom Mieter / Veranstalter gestellten Mietobjekten entstehen, haftet der Mieter / Veranstalter
in vollem Umfang. Die gegenteilige Beweisführung ist vom Mieter / Veranstalter durchzuführen.
10. Eventuelle Schäden oder der Verlust (z.B. durch Diebstahl) von Mietobjekten ist unverzüglich an Firma
LIGHT-TOOL zu melden. Das Öffnen der Geräte ist strikt verboten. Reparaturmaßnahmen dürfen nur
von unserem Personal durchgeführt werden.
§ 7. Rückgabe
1. Die ausgeliehenen Mietobjekte müssen spätestens zu dem in der Liefervereinbarung festgelegten
Zeitpunkt zurückgegeben werden.
2. Werden die aufgeführten Mietobjekte nicht termingerecht zum vereinbarten Zeitpunkt bzw. Tag zurückgebracht,
so fallen für jeden angefangenen Tag jeweils die gültigen Tagespauschalen der einzelnen
Mietobjekte an. Abhandengekommene Mietobjekte müssen unverzüglich ersetzt werden.
3. Bei verspäteter oder sonstwie vertragsbrüchiger Rückgabe hat der Mieter / Veranstalter ungeachtet
seiner fortdauernden Mietzahlungspflicht für alle Schäden einzustehen, die der Firma LIGHT-TOOL
dadurch entstanden sind, dass die Nachvermietung gestört oder verhindert worden ist.
4. Alle Kosten für, vom Mieter / Veranstalter zu vertretende, Schäden werden spätestens zum Rückgabetermin
fällig und müssen dann umgehen beglichen werden.
§ 8. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit
1. Für die Rechtsbeziehungen zwischen der Firma LIGHT-TOOL und dem Mieter / Veranstalter findet ausschließlich
deutsches Recht Anwendung. Die deutsche Sprache ist Verhandlungs- und Vertragssprache.
2. Gerichtsstand ist Nauen, für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.
3. Leistungs- und Erfüllungsort ist Nauen.
