Light-Tool
Allgemeine Geschäfts- und Mietbedingungen der Firma Light-Tool Lichtdesign

Die PDF zum Download finden sie hier: www.light-tool.de/download/AGBs_Light-Tool.pdf

§ 1. Geltung der Bedingungen

1. Leistungen und Angebote der Firma LIGHT-TOOL erfolgen ausschließlich auf der Basis, der zu Zeitpunkt
    des Vertragsabschluss geltenden Version der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
2. Spätestens mit der vertraglichen Vereinbarung zwischen der Firma LIGHT-TOOL und dem Kunden
    (Mieter / Veranstalter) über die Lieferung von Beleuchtungstechnik, Dekorationsobjekten, Dienstleistungen
     oder sonstigen Leistungen, gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma LIGHT-TOOL als akzeptiert.
3. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn LIGHT-TOOL sie schriftlich bestätigt.

§ 2. Angebot

1. Alle Angebote der Firma LIGHT-TOOL sind freibleibend und unverbindlich.2. Vereinbarungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen
    Bestätigung. Das Gleiche gilt für Ergänzungen, Änderungen oder Nebenabreden.

§ 3. Preise und Zahlungen

1. Die Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen MwSt., soweit es in der Mietpreisliste / im Angebot nicht anders angegeben.
2. Preisangaben in Mietpreislisten / Angeboten sind freibleibend und unverbindlich und stehen unter dem
    Vorbehalt der jederzeitigen Änderung, die vorher nicht angekündigt werden muss.
3. Soweit es nicht anders vereinbart ist, muss der vereinbarte Mietpreis grundsätzlich im Voraus, ohne Abzug,
    spätestens jedoch 14 Tage nach der Rechnungsstellung erfolgen. Bei Zahlungsverzug des Mieters /
    Veranstalters ist die Firma LIGHT-TOOL berechtigt, Verzugszinsen mit 3,32 % p.a. über dem Diskontsatz
    der Deutschen Bundesbank zu berechnen und trägt eventuell anfallende zusätzliche Kosten, wie
    Anwaltskosten, Vollzugskosten oder Gerichtskosten. Die Rechnung gilt erst als bezahlt, wenn die Firma
    LIGHT-TOOL über den Betrag frei verfügen kann.
4. Alle Zahlungen haben direkt an die Firma LIGHT-TOOL zu erfolgen.

§ 4. Stornierung

1. Bei Stornierung einer Anmietung bis zu 30 Tagen vor dem Zeitpunkt des beabsichtigten ersten Miettages
    entstehen für den Mieter / Veranstalter keine Kosten. Erfolgt sie später, betragen die fälligen Stornierungskosten:
    Bis 14 Tage vor Mietbeginn 25%
    Bis 8 Tage vor Mietbeginn 50%
    Bis 3 Tage vor Mietbeginn 70%
    Weniger als 72 Stunden vor Mietbeginn 100%

§ 5. Veranstaltungsort

1. Der Mieter / Veranstalter hat im Vorfeld jeder Veranstaltung für alle notwendigen ordnungsrechtlichen
    Genehmigungen zu sorgen. Die Firma LIGHT-TOOL verleiht und installiert lediglich Beleuchtungstechnik
    und Dekorationselemente für Veranstaltungen jeglicher Art, übernimmt oder vergibt aber keine
    Lizenz- und Patentrechte. Die Mieter / Veranstalter verpflichten sich bei Vertragsabschluss, die jeweiligen
    gesetzlichen, lizenz- und patentrechtlichen Bestimmungen einzuhalten und gegebenenfalls die dafür
    erforderlichen Genehmigungen einzuholen.
2. Der Mieter / Veranstalter versichert, dass der Anfahrtsweg zum Veranstaltung gewährleistet ist. Eventuelle
    Sondergenehmigungen, z.B. für die Nutzung von Fußgängerzonen oder öffentlichen Plätzen durch
    Transportfahrzeuge, sind beim Straßenverkehrs oder Ordnungsamt durch ihn zu beantragen.
3. Der Mieter / Veranstalter hat für die notwendige Stromversorgung und deren
    Zugänglichkeit (Erreichbarkeit der nötigen Stromanschlüsse und deren Absicherungen) zu
    sorgen. Der Mieter / Veranstalter trägt die Haftung für die von der Firma LIGHT-TOOL
    vorgegebenen Werte für die Stromversorgung.
    Die gültigen Vorschriften sind einzuhalten. Für Geräteschaden oder Leistungsminderung
    durch die Stromversorgung trägt der Mieter / Veranstalter die volle Verantwortung.

§ 6. Mietobjekte

1.   Die Mietobjekte sind und bleiben Eigentum der Firma LIGHT-TOOL.
2.   Mit der Entgegennahme durch den Mieter / Veranstalter durch sie Firma LIGHT-TOOL gelten die Mietobjekte
       als mängelfrei übergeben.
3.    Fallen während einer Veranstaltung Geräte oder Anlagen durch technischen Defekt aus, so haftet
       LIGHT-TOOL nicht für hierdurch entstandene Schäden bzw. Kosten.
4.    Der Mieter / Veranstalter hat sicherzustellen, dass keine fremden Personen Zugang zu den Mietobjekten haben.
5.    Die Weitergabe der Mietobjekte an Dritte ist strikt untersagt.
6.    Der Mieter / Veranstalter ist verpflicht für die Gewährleistung von Sicherheit unseres Equipments (z.B.
       durch Diebstahl, Vandalismus,…). Der Mieter / Veranstalter haftet in voller Höhe für den Verlust (z.B.
       durch Diebstahl) und jegliche Beschädigung an den Mietobjekten, dies gilt insbesondere auch für Schäden,
       die durch Gäste oder unsachgemäßen Gebrauch verursacht werden. Dies gilt auch (ab dem Zeitpunkt
       der Fertigstellung), wenn die Mietobjekte vom Personal der Firma LIGHT-TOOL geliefert und
       aufgestellt wurden. Der Miete/Veranstalter sorgt daher für eine sachgemäße Bewachung der Mietobjekte.
7.    Der Mieter ist verpflichtet, das allgemein mit der jeweiligen Mietsache verbundene Risiko ordnungsgemäß
       und ausreichend zu versichern. Der Abschluss der Versicherung ist dem Vermieter auf Verlangen
       nachzuweisen. Auf ausdrücklichen Wunsch des Mieters übernimmt der Vermieter die Versicherung
       gegen Berechnung der Kosten.
8.    Werden die gemieteten Geräte nicht in einem ordnungsgemäßen Zustand zurückgegeben, so ist sind wir
       berechtigt, eine Reinigungs- bzw. Wartungsgebühr zu erheben.
9.    Für jegliche Schäden, die durch Feuchtigkeit, mangelhaften Strom, Stromschwankungen oder durch
       Mängel an den vom Mieter / Veranstalter gestellten Mietobjekten entstehen, haftet der Mieter / Veranstalter
       in vollem Umfang. Die gegenteilige Beweisführung ist vom Mieter / Veranstalter durchzuführen.
10. Eventuelle Schäden oder der Verlust (z.B. durch Diebstahl) von Mietobjekten ist unverzüglich an Firma
       LIGHT-TOOL zu melden. Das Öffnen der Geräte ist strikt verboten. Reparaturmaßnahmen dürfen nur
       von unserem Personal durchgeführt werden.

§ 7. Rückgabe

1. Die ausgeliehenen Mietobjekte müssen spätestens zu dem in der Liefervereinbarung festgelegten
    Zeitpunkt zurückgegeben werden.
2. Werden die aufgeführten Mietobjekte nicht termingerecht zum vereinbarten Zeitpunkt bzw. Tag zurückgebracht,
    so fallen für jeden angefangenen Tag jeweils die gültigen Tagespauschalen der einzelnen
    Mietobjekte an. Abhandengekommene Mietobjekte müssen unverzüglich ersetzt werden.
3. Bei verspäteter oder sonstwie vertragsbrüchiger Rückgabe hat der Mieter / Veranstalter ungeachtet
    seiner fortdauernden Mietzahlungspflicht für alle Schäden einzustehen, die der Firma LIGHT-TOOL
    dadurch entstanden sind, dass die Nachvermietung gestört oder verhindert worden ist.
4. Alle Kosten für, vom Mieter / Veranstalter zu vertretende, Schäden werden spätestens zum Rückgabetermin
    fällig und müssen dann umgehen beglichen werden.

§ 8. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit

1. Für die Rechtsbeziehungen zwischen der Firma LIGHT-TOOL und dem Mieter / Veranstalter findet ausschließlich
    deutsches Recht Anwendung. Die deutsche Sprache ist Verhandlungs- und Vertragssprache.
2. Gerichtsstand ist Nauen, für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.
3. Leistungs- und Erfüllungsort ist Nauen.
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